Jeder Einreisende nach Mexiko muss eine Zollerklärung ("Declaración de Aduana") ausfüllen. Das Gepäck der Reisenden, die etwas zu verzollen haben, wird von den Zollbeamten überprüft und durchsucht. Reisende, die kein Zollgut mit sich führen, werden am Flughafen durch einen Gang mit einer Ampel geleitet. Bei einer grünen Ampel kann man ohne weitere Kontrollen zum Ausgang gehen, bei einer roten Ampel wird das Gepäck durchsucht. Die Durchsuchung des Gepäcks ist in der Regel sehr gründlich. Medikamente bitte nur in der Originalverpackung mitführen! Zollfrei sind bei der Einreise nach Mexiko: bis 3 Liter Wein/Spirituosen, 400 Zigaretten / 50 Zigarren / 250 g Tabak, 12 Filme, Geschenke bis zum einem Wert von 300 USD.
Der Besitz von Drogen wird in Mexiko streng geahndet und zieht unabhängig von der Menge mindestens eine 10 jährige Haftstrafe mit sich. Darüber hinaus ist auch die Einfuhr von Lebensmitteln streng verboten. Bargeld kann in Höhe von bis zu 10.000 US-Dollar eingeführt werden. Höhere Geldbeträge müssen beim Zoll angemeldet werden. Streng verboten ist die Ausfuhr von Antiquitäten, archäologischen Fundstücken, Korallen, Kakteen sowie Gold. Eine Ausnahme gilt nur für fertiggestellten Goldschmuck. Mexikanische Botschaft Wien Mexikanische Botschaft Berlin Mexikanische Botschaft Bern
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